
Als in Deutschland börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die GERICOM AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex unterscheidet grundsätzlich drei Kategorien von Vorgaben:
Gesetze: | sie sind geltendes Recht und daher verbindlich. |
Empfehlungen: | sie sind durch Verwendung des Wortes „soll" gekennzeichnet. Abweichungen von diesen Empfehlungen sind möglich, müssen aber jährlich offen gelegt werden. |
Anregungen: | sie sind durch Verwendung der Worte „sollte" oder „kann" gekennzeichnet. Anregungen sind nicht obligatorisch zu befolgen. |
GERICOM erkennt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 21. Mai 2003 mit Ausnahme von einigen wenigen Punkten als Maxime der eigenen Unternehmensführung und –kommunikation an. Zu diesen Punkten haben Vorstand und Aufsichtsrat der GERICOM AG im Rahmen einer Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Stellung genommen. Eine aktuelle Fassung des Kodex sowie die Entsprechenserklärung finden Sie hier:
Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 21. Mai 2003)
Entsprechenserklärung der GERICOM AG nach § 161 AktG
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